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Max Alsberg (1877-1933)*
Verteidigung als ethische Mission
Sein Name leuchtete.1
Ein streitbarer Jurist: Fürwahr! Wie
jeder große Streiter verfügte er über unzählige Fähigkeiten und Mittel.
Er setzte sie alle ein - einzeln,
nebeneinander, nacheinander: unerschütterlicher Wille, für die Rechte des
Angeklagten zu kämpfen; persönlicher Mut; Zähigkeit; Scharfsinn;
Angriffslust; Konzentration; strenge Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit - bei
Kreativität, Intuition und Leidenschaft; Rednergabe; unermeßliche
Arbeitskraft; exakte Vorbereitung.
Er war Strafverteidiger, Mitglied in
strafrechtlichen Vereinigungen, ehrenamtlich tätig in der Anwaltschaft,
Wissenschaftler (als Autor und Hochschullehrer), Mitherausgeber und Mitarbeiter
von Fachzeitschriften, Autor in Zeitungen und allgemeinen Zeitschriften und von
Theaterstücken.
1. Der Wissenschaftler
Schon der Referendar:
"Bonn 1902. Wir scharen uns um
Zitelmann, den berühmten Rechtslehrer. Der Andrang der Studenten ist so groß,
daß er nicht alle unsere Arbeiten selbst korrigieren kann. Er bedient sich
eines jungen Assistenten, den wir mit staunender Ehrfurcht betrachten. Das war
der Referendarius Max Alsberg, von dem man sich Wunderdinge erzählte. Er sei
ein Polyhistor, hieß es, bewandert in allen Geisteswissenschaften,
gleichbedeutend als Theoretiker und Praktiker des Rechts. Der alte Eccius, der
Prüfungsleiter der Assessorenkommission, publizierte sogar Alsbergs
wissenschaftliche Examensarbeit wegen ihrer besonderen Qualitäten. Bonn bot ihm
einen Lehrstuhl an, er zog es aber vor, Anwalt in Berlin zu werden."2
1913, Alsberg ist gerade 7 Jahre Rechtsanwalt, erscheint
sein Buch ''Justizirrtum und Wiederaufnahme".3 Es enthält einen
Allgemeinen Teil:
Vom Justizirrtum. Die Gefahren des
Strafprozesses. Die Unvollkommenheit des Rechtsmittels der Revision. Der
begrenzte Wert der Wiederaufnahme für die Beseitigung von Justizirrtümern
durch die Ungunst der Gesetzgebung und die Ungunst der Praxis.
Es schließen sich in einem zweiten Teil
Fälle aus der Verteidigerpraxis in Wiederaufnahmesachen an. Hier finden sich u.
a. Beiträge von Ernst Mamroth, Siegfried Löwenstein, Martin Drucker, Karl
Liebknecht und Johannes Werthauer, ferner zwei Beiträge aus Alsbergs Praxis.
Der Sachverhalt ist exemplarisch: Der
Verteidiger Alsberg tritt nahezu sofort für die Belange seiner Mandanten als
Wissenschaftler hervor. Mit allergrößter Sicherheit und
Selbstverständlichkeit ergreift er das Wiederaufnahmerecht und kritisiert es in
noch heute gültiger Form. In einem Werk verbindet er die Ansprüche an
die wissenschaftliche Theorie mit der Durchdringung der Fälle aus seiner
Praxis. Er motiviert in einer Weise, die Vergleichbares bis heute nicht finden
läßt, andere Kollegen, und das sind berühmte Namen in ihrer Zeit, zur
Mitarbeit und dies als junger Anwalt. Bereits zuvor hatte Alsberg im Berliner
Tageblatt zum Problem der Wiederaufnahme Stellung genommen,4 und im
Vorwort zu seinem Buch findet sich dann der Satz, er hoffe, die Darstellung
veranschauliche einigermaßen
»die Leichtigkeit der Entstehung und die
Schwierigkeit der Beseitigung des Fehlurteils. «
Er spricht von der Darstellung,
"die lehren und werben will. L e h r
e n die hohe praktische Bedeutung der Wiederaufnahme, w e r -
b e n für ihre Befreiung von den unverständlichen Fesseln, die ihr mehr noch
als vom Gesetz von der Praxis unserer Gerichte auferlegt sind. Überzeugender
aber als alle Lehre ist das Leben selbst. Dem Rechtsleben ist deshalb in dem
zweiten Teil dieses Buches das Wort gegeben."5
Hier findet sich ein Charakterzug Alsbergs,
der seine besondere Qualität als Streiter belegt: Niemals ist er zufrieden mit
der bloßen Vertretung des Falles, stets sieht er das Allgemeine im Einzelnen.
Er abstrahiert, und er stößt aus dem Gewölbe der Gedanken auf den Einzelfall
herunter.
Portrait Max Alsbergs
So bleibt er sein ganzes Anwaltsleben lang
in einer von einem Anwalt wohl vorher und nachher nie erreichten Weise
wissenschaftlicher Praktiker und praktischer Wissenschaftler. In schneller Folge
erscheinen unzählige Urteilsanmerkungen, Gutachten zu Juristentagen,
Festschriftbeiträge, Aufsätze, Sammlungen, Einzelwerke, Zeitungsartikel und
sogar Theaterstücke zu Verteidigerproblemen.
Die Fülle der Veröffentlichungen und
Themen macht Kürze hier besonders schwer. Vielleicht gibt die nachstehende
Übersicht ein besonders gutes Beispiel zur Beurteilung von Alsbergs
wissenschaftlicher Leistung und zu ihrem im Sinne von Alsbergs Methode genuinem
Gegenüber, der Praxis:
Alsberg hat den Gang und Ablauf des Verfahrens mit seinen
wissenschaftlichen Arbeiten begleitet:
- Untersuchungshaft6
- Ermittlungsverfahren: "Niemand hat
wuchtiger als er betont daß der Angeklagte ein hilfloses Objekt der
Strafrechtspflege bleiben wird solange man ihm nicht die Möglichkeit gibt
kontradiktorisch auch schon im Vorverfahren zu verhandeln"7
- Beweisantragsrecht: Sein wichtigstes
Werk: "Der Beweisantrag im Strafprozeß". Er führt im Vorwort zur
ersten Auflage aus: "Mir selbst wurde aber diese Arbeit im wahrsten Sinne
des Wortes zur Lebensaufgabe. Von den Anfängen meiner strafprozessualen Praxis
an stand sie mir als Ziel vor Augen."8
- Berufung9
- Revision10
- Wiederaufnahme.11
Und selbstverständlich befaßt er sich auch mit dem
materiellen Recht12 und mit übergreifenden Themen mit der
"Philosophie der Verteidigung" und dem "Weltbild des
Strafrichters". Schließlich schreibt er zwei Theaterstücke:
"Voruntersuchung" zu Fragen der richterlichen Befangenheit und
"Konflikt"13 zu Grundfragen der Verteidigung.14
Alsberg war Mitglied der Internationalen
Kriminalistischen Vereinigung. Er wirkte bei der Herausgabe der
Kriminalistischen Monatshefte und der Zeitschrift für die Gesamte
Strafrechtswissenschaft mit und war Mitarbeiter an Goltdammer's Archiv. Seit
1931 war er Honorarprofessor in Berlin.
2. Der Verteidiger
a) An den Anfang dieses Abschnittes setze ich eine sehr
persönliche Bemerkung. Einer seiner Sätze ist mir besonders wichtig, weil er
Verteidigerrealität und Verteidigermotivation wie in einem Brennglas
zusammenfaßt, weil es in meinen Augen eines jener glücklichen Worte ist, in
die ein großer Geist eine Vielzahl von Gedanken und Gefühlen - all diese nicht
verfälschend, sondern verdeutlichend - zu sammeln und zu bündeln vermag.
Es ist Alsbergs Satz aus seiner
"Philosophie der Verteidigung" wo er vom Bewußtsein des
"Nichtwissens" als positivem Wert spricht und davon, niemand werde das
allerdings leichter übersehen als der Richter.
"Die Leidenschaft des
Wahrheitssuchens kennt keine Leidenschaftslosigkeit. Nicht im Einzelfall zur
Wahrheit durchgedrungen zu sein, wird Demut unbekümmert aussprechen - aber die
Besinnung auf solche Demut kann fehlen.
Und dann sagt er:
"Den hochgemuten, voreiligen Griff
nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!"15
Wenn einen als Verteidiger im Gerichtssaal
gelegentlich die Leere anfällt angesichts der Sicherheit und des Genauwissens
anderer Verfahrensbeteiligter, wenn man immer wieder erleidet, wie den Zeugen
die Möglichkeit zum Zeugenbericht durch Dazwischenreden genommen wird, wie
Fragen der Verteidigung zu stören scheinen, dann ist es hilfreich, sich an
diesen Satz, an dieses Geschenk des großen Kollegen zu erinnern, um mit Mut und
Ausdauer zu hemmen, was hochgemut und voreilig nach der Wahrheit greift.
b) "Er war in den Zeiten eines großen forensischen
Kampfes unfähig, auch nur ein Gespräch zu führen, dessen Mittelpunkt nicht
"sein Fall" war. Er konnte nichts anderes denken, nichts anderes
sehen, nichts anderes hören. Diese Besessenheit war vermutlich auch die Wurzel
des nachtwandlerischen Instinktes, mit dem Alsberg in den schwierigsten
prozessualen Situationen plötzlich auf einen "Einfall" verfiel, der
alles rettete. Er konnte in irgendeiner verzweifelten Lage seinen Mandanten oft
nicht einmal gründlich erklären, was er bezwecke; er schien oft etwas ganz
Absurdes und Hoffnungsloses zu tun, - Dinge, auf die kein Anderer je verfallen
wäre, über den man sich anfangs am Richtertisch
und auf der Bank seiner Gegner moquierte: Etwas später ergab sich, daß er
gerade den Punkt getroffen hatte, auf den es ankam. Denn er hatte die
Leidenschaft, die Phantasie und die Intuition des wirklichen Künstlers, der man
sein muß, um ein großer Advokat zu sein."16
c) Alsbergs Verteidigungen waren genau vorbereitet, von
hoher Rationalität und dabei doch von großer Leidenschaft. Unter den
unzähligen Belegen Alsbergs Plädoyer im Falke-Prozeß vor dem Schwurgericht in
Hamburg im Jahre 1930: Hier verbinden sich wissenschaftliche Betrachtung,
Bezugnahme auf große Rechtslehrer und ausführlichste Sachverhaltsanalyse mit
äußerst energischer, messerscharfer, zum Teil ironischer Attacke gegen die
Staatsanwaltschaft:
"Herr Präsident! Meine Herren Richter, meine Herren
Geschworenen!
Nicht minder als alle anderen
Prozeßbeteiligten ist die Verteidigung darüber erfreut, daß die letzten
Verhandlungstage auf einen friedlichen Ton gestimmt gewesen sind. Ich werde denn
auch alles vermeiden, was dem Schlußvortrag den Charakter einer Sinfonie
"mit Paukenschlag" geben könnte, und mich lieber zur Tonart der
pastoralen Sinfonie bekennen.
Aber es liegt nun einmal in der Natur der
Dinge, in der Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft gewissermaßen ungehindert
im luftleeren Raum ihre Anklage aufbauen konnte und daß die Verteidigung nun
diese Anklage zertrümmern muß, daß manches sachlich Scharfe gegen diese
Anklage und ihre gestrige Begründung gesagt werden muß.
Wer sich als Verteidiger einer solchen Anklage
gegenübersieht und wem sich da nicht alles aufbäumt: der ist kein
Jurist mehr!
(...) Nicht ein Gegensatz der
juristischen Meinungen, sondern ein Gegensatz der Weltanschauungen ist es, der
uns von der Staatsanwaltschaft trennt, hier gibt es keine Brücke mehr,
die von einem Ufer zum anderen führt! Das ist der Grund, weshalb man auch
einmal heftig werden kann, daß man auch einmal etwas sagen muß, was einem
anderen nicht lieb ist!
Herr Staatsanwalt Dr. Stein hat
gestern den vielleicht bedeutsamsten Kriminalisten des vergangenen Jahrhunderts,
Binding, zitiert. Er hat Worte von ihm zitiert, die einen goldenen Gehalt
haben. Wer einmal in seinem Leben Binding gesehen und gehört hat,
wer diesen Feuerkopf erlebt hat, der wird sein ganzes Leben den Eindruck
dieses Mannes nicht vergessen. Nicht oder jedenfalls nicht nur, wegen
seiner Lehren. Was er an juristischer, an logischer Schärfe brachte (das ist
vielleicht anderen ähnlich geglückt, wie ihm), - sondern wegen des heiligen
Feuers, das in diesem Manne glühte. Das darf ich denn auch wohl sagen: Wenn Binding
dieser "Menschenraub"-Anklage gegenüberstünde - gelegentlich ist
er einmal als Verteidiger vor den Richtertisch getreten -: er würde sicher mit größter
Leidenschaftlichkeit dem entgegentreten, was
hier von selten der Herren Staatsanwälte zur Begründung der Anklage gesagt
worden ist. Hätte er diesen "Menschenraub"-Prozeß erlebt, er würde
vielleicht an der Stelle seines Lehrbuches, wo sich die klassischen Worte
finden, die ich wörtlich in meiner Verteidigungsschrift wiedergegeben habe, und
in denen er Einspruch erhebt gegen eine solche Jurisprudenz, wie sie dort
geschildert ist - eine Jurisprudenz der Worte -, als Beispiel in einer
Anmerkung bemerkt haben: "Siehe die Anklage im Hamburger
Menschenraub-Prozeß"! Wenn man so konstruieren will, wie die Herren
Anklagevertreter konstruieren, kann man alles konstruieren!
(...) Wäre die juristische Methode
richtig, die uns gestern die Herren Staatsanwälte doziert haben, so bedeutete
das die Abschaffung der Jurisprudenz! Es bedeutete, daß man das ganze
Strafgesetzbuch verbrennen könnte - wie man hier im Jahre 1918 in Hamburg die
Seemannsordnung verbrannt hat -, und daß man an Stelle des Strafgesetzbuches
einen einzigen Paragraphen setzen könnte:
"Der Richter bestraft, was ihm
strafbar erscheint. Er verurteilt, wenn sein Rechtsgefühl eine
Bestrafung fordert."
Herr Dr. Stein, der rechtsschöpferisch zu
arbeiten bestrebt war, hat uns vorgestern vorgetragen, Absicht sei ein
"besonders scharf betonter Vorsatz". Ich kann dazu nur sagen, daß
dieser "besonders scharf betonte Vorsatz" etwas ganz Neues darstellt.
Es wird zwar fortgesetzt über Vorsatz und Irrtum geschrieben, und ich kann nur
jeden warnen, über diese Fragen eine neue Monographie in die Welt zu setzen;
jedenfalls: der "besonders scharf betonte Vorsatz" ist etwas
juristisch Neues, eine Erfindung, die in diesem Prozeß von Herrn Dr. Stein
gemacht worden ist. Nur kann ich nicht zugeben, daß diese Erfindung eine
Bereicherung unserer Anschauungen auf diesem Rechtsgebiet bedeutet.
(...) In diesen Tagen hat gerade der
Altmeister der deutschen Rechtswissenschaft, ein Mann, den wir nicht nur alle
verehren, sondern lieben, Wilhelm Kahl, das Wort gesprochen: "Kein
Kulturgut ist in der Neuzeit so durch die Politik geschädigt worden wie das
Recht!" Kahl hätte sicherlich diesen Ausspruch nicht getan, wenn er nicht
der Überzeugung und der Hoffnung wäre, daß es wieder anders werden müsse.
Auf dem Wege zu diesem Ziele wird das freisprechende Urteil, das wir in dieser
Sache zuversichtlich erwarten, ein Markstein und ein Siegeszeichen einer auf das
Recht und nur auf das Recht gestellten Rechtspflege sein."17
d) Bei all der Kürze, zu der die Darstellung nötigt,
darf hier ein weiterer Punkt nicht unerwähnt bleiben: Alsbergs
uneingeschränktes und unerbittliches Festhalten an der Unschuldsvermutung.
Hierin war er so klar, so sicher, daß diese Haltung die Qualität eines vom
Willen unabhängigen Reflexes hatte.
Frederic Alexander Mann, der als junger Mann in Alsbergs
Hause verkehrte, berichtet: "Aber er war nie laut, nie laut. Er war immer
sehr ruhig", aber er erwähnt eine Ausnahme: Auf einer Gesellschaft standen
junge Juristen um Alsberg herum. Dieser "erzählte von einem Fall, den er
gerade hatte. Da kam der Sohn dazu und sagte: "Was hat der Mann getan,
Vater?" Alsberg dreht sich um und schreit den Sohn an: "Weißt Du
nicht, was Du sagen sollst, was soll der Mann getan haben?"18
Diese Haltung Alsbergs erklärt, was
seinem Biographen Curt Riess so unverständlich zu sein scheint,19
nämlich daß Alsberg Verfahren nicht nach politischen Gründen ausgesucht oder
abgelehnt hat. So hat er Karl Helfferich vertreten und Carl von Ossietzky.
Ernst Nebenzahl, als Referendar im Büro Alsbergs:
"Die Verteidigung als solche war eine ethische
Mission."20
e) Schließlich: Sicherlich erfährt man etwas über einen
Menschen, wenn man weiß, wem er Achtung zollt. So dient zur Charakterisierung
des streitbaren Juristen Max Alsberg der Nachruf, der einzig mir bekannte
Nachruf Alsbergs auf einen Kollegen, den er für einen Mann in dessen
Eigenschaft als Strafverteidiger geschrieben hat, für Paul Levi:
"Abschied von Paul Levi
Dieses Geistes Zeichen waren seine
Kämpfe. Ein Feueratem, der in Fieberglut erlosch.
Denn als ein großer, ein wahrer Ritter
des Forensischen Kampfes will dieser Mann betrauert sein. Ein Ritter noch,
selbst wenn er zu feindseliger Härte das Wort stählte, - weil hinter allem der
Oberzeugung starke Leidenschaften und des Gemütes reine Mächte lebten.
Was das Forum an Paul Levi verliert, das
wissen mehr noch als seine Klienten die, die an dieser Stelle oft seine Gegner
waren. Denn des Gedankens Wucht war seine Stärke. Keiner von denen, die
tändelnd ablenkend durch einen Nebel von Phrasen den wahren Stand der Dinge zu
verhüllen suchen. Ganz Epigramm von Kopf zu Fuß war seine Rede. Was er aus
Büchern mitbrachte, war nur die Erziehung seines Geistes. Was er an Ideen, an
Formung gab, war sein eigen Fleisch und Blut.
Schonungslos im Kraftgebrauch, vor allem angesichts eines
politischen Stoffes;
hier wurzelte am tiefsten seine Kunst,
hier war für sein Gebühl die größte Tragfhigkeit geschaffen. Äußere
Erfahrung, inneres Erlebnis paarten sich gerade hier zu vollkommenem Einklang,
ließen eine wahre Fülle der Eindrücke, der Bilder, der Worte mit der
leidenschaftlichen Kraft seelischer Bewegung in ihm auffluten. Daß der Sinn
seines Lebens und Strebens das Teilhaben an den Kulturgütern nicht nur für
sich, sondern in gleicher Weise für andere war, wurde denn auch in seinen
politischen Plädoyers am deutlichsten sichtbar. Man brauchte nicht politisch
seines Sinnes zu sein, um die Ethik seines Wollens anzuerkennen.
Ein starkes Herz schlägt nicht mehr!
Dr. Max AIsberg"21
Was sich hier an kollegialer Bewunderung
für Paul Levi ausdrückt, haben andere für Max Alsberg empfunden:
"Wir haben im Laufe von Alsbergs
großen forensischen Taten nicht immer auf seiner Seite stehen, manchmal sogar
nicht einmal neutral bleiben können. Aber jenseits von aktuellen Sympathien und
Antipathien blieben doch niemals Zweifel an dem besonderen Format und an der
hohen Qualität seiner wissenschaftlichen wie praktischen Arbeit, in der ihm
nach Paul Levis Tod niemand in Deutschland auch nur von Ferne mehr
gleichkommt."22
3. Der Kollege
Alsbergs Kollegialität war ausgeprägt.
Er gehörte der Schlichtungskommission für Streitigkeiten zwischen Anwälten
und Richtern an und repräsentierte sie für das Kriminalgericht.23
Er war Mitglied im Arbeitsausschuß des Kuratoriums für anwaltliche Fort- und
Fachbildung des Berliner Anwaltsvereins und hielt Fortbildungskurse für
Anwälte.24 Er gehörte von der Gründung der Strafrechtlichen
Vereinigung der Berliner Rechtsanwälte an.25 Zu seinem 25jährigen
Berufsjubiläum wurde ihm von dieser ein Text gewidmet, in dem es u. a. heißt:
"Seit 25 Jahren stehen Sie in unseren
Reihen. 25 Jahre lang waren Sie unser Mitstreiter im Kampf um die höchsten
Güter der Menschheit, um Recht und Gerechtigkeit.... Wir sind stolz darauf,
daß wir Sie vom Tage der Gründung unseres Vereins zu den unsrigen und zu einem
unserer Führer zählen durften. Möge ein freundliches Geschick Sie uns noch
eine lange Reihe von Jahren in voller Lebensfrische und Tatkraft erhalten, als schaffenden Gelehrten
und vorbildlichen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit!"26
4. Sein Tod
Auch Alsberg mußte das Land verlassen.
Der Mann, der soeben den Caro-Petschek-Prozeß beendet hatte, dessen zweites
Theaterstück "Konflikt" in Bremen uraufgeführt worden war und in
Berlin gespielt wurde, wurde jählings aus allem gerissen. Noch in Berlin, als
er um die Verteidigung Littens gebeten wurde, war bereits klar, daß dies nicht
mehr möglich ist, er nennt "allerhand "unbelastete"
Anwälte."27
Von der März- zur Aprilausgabe 1933 der
Kriminalistischen Monatshefte fehlt ohne jede redaktionelle Erläuterung
Alsbergs Name in der Herausgeberliste auf dem Titelblatt.
Alsbergs Verlag wollte ihn nicht mehr
publizieren.28 Unter den vielen Beispielen ein letztes:
Alsbergs Name findet sich auf einer
Denunziationsliste des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin, die dieser
beim Preußischen Justizminister einreicht. Alsbergs "Belastung"
lautet wie folgt:
"Alsberg, Dr. Max, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1:
(nicht-arisch)
Verteidigung im Landesverratsprozeß Ossietzky
Material: Zeitungsnachrichten"29 Am 12.
September erschoß sich Alsberg in Samaden in der Schweiz. Wir haben dem
streitbaren Juristen Max Alsberg Vieles zu danken, die Erinnerung an ihn
stärkt. Sein Name leuchtet!
Gerhard Jungfer
* Abdruck mit
freundlicher Genehmigung des Nomos-Verlages, Baden-Baden.
1) Eingangssatz eines Artikels "Max Alsberg" von
Erich Ebermayer, unveröffentlicht, 1970. Ich danke Herrn Helmut
Ebermayer-Auteneder für die Uberlassung.
2) Apfel, Alsberg, in: Weltbühne, 2. Halbj. 1931, 758.
3) Nach mehreren Veröffentlichungen zu
verschiedenen Themen bereits zu dieser Zeit, siehe das Werkverzeichnis.
4) Berliner Tageblatt und Handelszeitung
11. Februar 1911, 1.
5) Vorwort Seite XIV und XV.
6) U.a. den Kommentar mit Lobe, 1927 (siehe
Schriftenverzeichnis).
7) Apfel, a.a.O., 759.
8) Im Jahre 1983 wurde von Karl-Heinz Meyer die 5. Auflage
herausgegeben. In einem - noch nicht veröffentlichten - Beitrag zur geplanten
Alsberg-Dokumentation, für dessen Überlassung ich hiermit danke, spricht Meyer
davon: "Dieses Buch überragt nicht nur in seinem Umfang, sondern vor allem
seinem wissenschaftlichen Gehalt nach alles, was Alsberg sonst geschrieben hat.
9) Die Mängel des geltenden Berufungsverfahrens in
Strafsachen, JW 1926, 1105.
10) Beispielsweise unzählige Urteilsanmerkungen zu
RG-Entscheidungen in der JW.
11) Justizirrtum und Wiederaufnahme, 1913.
12) Siehe das Werkverzeichnis.
13) Dazu meine Dokumentation in der - privaten -
Festschrift für Franz-Josef Brieske 1986, 171 ff.
14) Zu den Theaterstücken eingehend Sarstedt, AnwBI.
1978, 7 (12 ff.).
15) Die Philosophie der Verteidigung, 1930, 11.
16) Schwarzschild (?), Das Neue Tage-Buch,
Paris-Amsterdam, 1933, 288.
17) In einem Sonderdruck einer Zeitung enthalten, nähere
Angaben nicht bekannt.
18) Gespräch in Berlin am 18. April 1985.
19) Der Mann in der schwarzen Robe,
1965,118,297 und insbesondere 319,320, siehe auch Spaethen, der Alsberg
kannte, in der Besprechung des Riess'schen Buches, Industrie-Kurier, 8. 2.
1969. Mit wohltuender Klarheit a.A. zwei Richter: Seibert, NJW 1966, 1643 und
Sarstedt, AnwBI. 1978,7 (12).
20) Gespräch am 11. März 1988.
21) Das Tagebuch, 15. Februar 1930, Heft
7, Jahrgang I l.
22) Schwarzschild (?), Tagebuch der Zeit,
Das Tagebuch, 1931, 1763.
23) Berliner Anwaltsblatt 1928, Heft 9, 2.
24) Berliner Anwaltsblatt 1930, 2.
25) Siehe JW 1918, 803, 805.
26) Mir in Kopie überlassen vom
Sohne Alsbergs, Claud Allen, dem ich hierfür, wie für seine sonstige
vielfältige Hilfe, sehr danke.
27) Irmgard Litten, Eine Mutter
kämpft gegen Hitler, Neuauflage 1984, 19.
28) Riess, a.a.O., 329.
29) Siehe König, Rechtsanwälte als
Strafverteidiger im Nationalsozialismus, 1987, 49.
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